Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand – für Unternehmen in Berlin und Brandenburg

SiBraG ist Ihr regionales Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und Brandschutz. Das Büro betreut Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz- und Gefahrstoffbeauftragter – und erstellt Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzordnungen gleich mit. Alles aus einer Hand, mit einem persönlich verantwortlichen Ansprechpartner. Transparente und faire Preise, Antworten auf Anfragen in der Regel innerhalb eines Werktags.

Beleuchtetes Rettungswegzeichen in einem Gebäude, im Hintergrund weitere Fluchtwegkennzeichnung und Brandschutztechnik

Ingenieur für Bauwesen · Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz · Brandschutzbeauftragter · Zertifizierte Sachkunde für Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne · Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator · Gefahrstoffbeauftragter

Drei Situationen, in denen schnelle Hilfe zählt

Schreiben von der Berufsgenossenschaft erhalten?

Sie sollen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen und wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Das Ingenieurbüro SiBraG übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung und die Kommunikation – rechtssicher und zuverlässig.

So läuft die Betreuung ab

Behörde oder Feuerwehr fordert einen Feuerwehrplan?

Ob Auflage aus der Baugenehmigung, Brandschau oder nach Einbau einer neuen Brandmeldeanlage: Sie erhalten Ihren Feuerwehrplan nach DIN 14095 – inklusive Vor-Ort-Begehung und Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.

Feuerwehrplan erstellen lassen

Ihre Pläne sind älter als zwei Jahre?

Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden – und Flucht- und Rettungspläne veralten mit jedem Umbau. Bestandspläne werden durch unser Büro geprüft und normgerecht aktualisiert, unabhängig davon, wer sie erstellt hat.

Pläne prüfen lassen

Die Leistungen im Überblick

Acht Leistungen, ein Prinzip: alles aus einer Hand – von der ersten Begehung bis zum fertigen, behördlich abgestimmten Plan.

LAUFENDE BETREUUNG

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und ASA-Sitzungen. Für Betriebe jeder Größe und Branche.

Zur externen FaSi

Brandschutzbeauftragter

Alle Aufgaben nach DGUV Information 205-003: Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisungen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr – als extern bestellter Brandschutzbeauftragter.

Zum Brandschutzbeauftragten

Gefahrstoffbeauftragter

Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Unterweisungen nach GefStoffV – besonders relevant für Handwerk, Produktion, Pflege und Praxen.

Zum Gefahrstoffmanagement
PLÄNE & DOKUMENTE

Feuerwehrpläne & Laufkarten

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 – mit zertifizierter Sachkunde, Vor-Ort-Begehung und Freigabe durch die Brandschutzdienststelle.

Feuerwehrplan anfragen

Flucht- und Rettungspläne

Normgerecht nach DIN ISO 23601, auf Wunsch mehrsprachig und inkl. Lieferung zulässiger Rahmen. Aus CAD-Daten, PDF- oder Papierplänen – oder das Objekt wird vor Ort aufgenommen.

Fluchtplan anfragen

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C – vom Aushang bis zum Regelwerk für Brandschutzverantwortliche, passgenau für Ihr Objekt und Ihre Organisation.

Zur Brandschutzordnung
BAU & SCHULUNG

SiGeKo nach Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben – vom SiGe-Plan über die Vorankündigung bis zur Baustellenbegehung, in Planungs- und Ausführungsphase.

Zur SiGe-Koordination

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Inhouse-Schulung nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Löschübung – anhand Ihrer eigenen Brandschutzordnung und Ihrer eigenen Fluchtwege, nicht mit Standardfolien.

Schulung anfragen

Ein Büro für den ganzen Lebenszyklus Ihres Objekts

Die meisten Anbieter können entweder Betreuung oder Pläne – Sie koordinieren dann zwei oder drei Dienstleister, und nach zwei Jahren sind Dokumentationen oder Feuerwehrpläne veraltet, weil sich niemand zuständig fühlt. Im Ingenieurbüro SiBraG greift beides ineinander: Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihr Brandschutzbeauftragter sind ein und dieselbe Person – und kennen jedes Detail Ihres Objekts. Also werden auch Ihre Pläne, Ihre Brandschutzordnung und weitere Dokumentationen im Rahmen der laufenden Betreuung aktuell gehalten. Die DIN 14095 verlangt bei Feuerwehrplänen genau das: eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre. Und auch Ihre Brandschutzhelfer lernen nicht mit Standardfolien, sondern anhand Ihrer eigenen Brandschutzordnung und Ihrer eigenen Fluchtwege – erstellt vom selben Ingenieur, der die Schulung hält.

1

Beim Bauen: SiGeKo während der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens.

2

Zur Inbetriebnahme: Feuerwehrplan, Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung – abgestimmt und freigegeben.

3

Im Betrieb: Laufende Betreuung als FaSi, Brandschutz- und Gefahrstoffbeauftragter – inklusive Schulungen und Planpflege.

So einfach ist der Weg zur Zusammenarbeit

1

Anfrage

Sie beschreiben Ihr Anliegen über das passende Formular – je konkreter die Angaben, desto schneller das Angebot. Telefonisch erreichbar ist das Büro Mo–Fr von 8 bis 16 Uhr.

2

Schnelles Angebot

Der direkteste Weg zum Angebot ist die schriftliche Anfrage: Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort – bei vollständigen Angaben auch direkt ein Preisangebot.

3

Vor Ort

Begehung, Bestandsaufnahme oder Auftaktgespräch: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist vom Berliner Büro aus schnell überall im Einsatzgebiet.

4

Umsetzung & Betreuung

Sie erhalten prüffähige Ergebnisse mit allen Abstimmungen und Nachweisen. Auf Wunsch bleibt Ihr Ansprechpartner dauerhaft an Bord – für Betreuung, Fristen und Planpflege.

Erfahrung aus den unterschiedlichsten Branchen

Vom Zwei-Personen-Handwerksbetrieb bis zum Krankenhaus oder großen Produktionsbetrieb – jede Branche hat eigene Anforderungen, und hier sind sie bekannt.

Arztpraxen & MVZ

Hygiene, Gefahrstoffe, Unterweisungen

Kranken­häuser & Kliniken

Sonderbau mit höchsten Anforderungen

Pflege­ein­richtungen

Räumungskonzepte für Bewohner

Handwerks­betriebe

Pragmatischer Arbeitsschutz im Alltag

Produktion & Lager

Gefährdungen systematisch im Griff

Zeitarbeit & Personal­dienst­leister

Wechselnde Einsatzorte, klare Pflichten

Büro & Verwaltung

Schlanke Betreuung ohne Ballast

Bauherren & Haus­verwaltungen

Pläne, SiGeKo und Objektpflege

Mehr zu den Branchen

Persönlicher Kontakt statt anonymer Dienstleistung

Hinter jeder Begehung, jedem Plan und jeder Unterweisung steht Ihr persönlicher Ansprechpartner mit Ingenieursqualifikation. Keine Hotline, kein wechselndes Projektteam – Sie sprechen immer mit demjenigen, der Ihr Objekt kennt und die Verantwortung trägt. Sicherheit wird hier von der Planung her gedacht, nicht von der Checkliste: mit kurzen Wegen, klaren Aussagen und Ergebnissen, die vor Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern bestehen.

Mehr über das Büro

Qualifikationen

Ingenieur für Bauwesen

Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Gefahrstoffbeauftragter

Zertifizierte Sachkunde: Feuerwehrpläne (DIN 14095)

Zertifizierte Sachkunde: Flucht- und Rettungspläne (DIN ISO 23601)

Mitglied in den Fachverbänden

Das Einsatzgebiet: Berlin und Brandenburg

Vom Berliner Büro aus betreut das Ingenieurbüro SiBraG Unternehmen in der Hauptstadt und in Brandenburg – von Bernau über Strausberg und Fürstenwalde bis Beeskow, Königs Wusterhausen und Cottbus.

Berlin (alle Bezirke)

Bernau bei Berlin

Strausberg

Neuenhagen

Erkner

Rüdersdorf

Müncheberg

Seelow

Fürstenwalde/Spree

Beeskow

Müllrose

Oranienburg

Königs Wusterhausen

Zeuthen

Potsdam

Cottbus

Häufige Fragen

Welche Unternehmen brauchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen – unabhängig von Branche und Größe. Kleinbetriebe mit in der Regel bis zu 50 Beschäftigten können je nach Unfallversicherungsträger alternativ das Unternehmermodell wählen; dabei übernimmt der Unternehmer nach Schulung selbst Aufgaben, benötigt aber weiterhin eine anlassbezogene Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt. Für die meisten Betriebe ist die externe Bestellung der einfachste und wirtschaftlichste Weg. Das Ingenieurbüro SiBraG übernimmt diese Aufgabe als externe FaSi für Betriebe in Berlin und Brandenburg.

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Eine generelle gesetzliche Pflicht für alle Betriebe gibt es nicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird aber regelmäßig gefordert: durch Bauordnungen und Sonderbauvorschriften der Länder (z. B. für größere Verkaufsstätten, Industriebauten ab bestimmten Flächen, Hochhäuser), durch Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept, durch den Feuerversicherer oder als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Grundlage für Bestellung, Qualifikation und Aufgaben ist die DGUV Information 205-003. Ob Ihr Objekt betroffen ist, lässt sich im kostenlosen Erstgespräch klären.

Wer darf Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen?

Die DIN 14095 verlangt für die Erstellung und Prüfung eine fachkundige Person – also nachgewiesene Qualifikation im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, Normkenntnis und Erfahrung. In der Praxis akzeptieren die Brandschutzdienststellen fast ausschließlich Pläne spezialisierter Ersteller, denn zur Erstellung gehören eine Objektbegehung und die Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr. Das Ingenieurbüro SiBraG erstellt Feuerwehrpläne mit nachgewiesener Fachkunde und übernimmt die komplette Behördenabstimmung in Berlin und Brandenburg.

Wie oft müssen Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 bei jeder baulichen oder nutzungsbezogenen Änderung unverzüglich anzupassen und mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu prüfen – verantwortlich dafür ist der Betreiber. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 müssen ebenfalls stets aktuell sein: Sie sind spätestens bei Umbauten, geänderten Rettungswegen oder neuer Sicherheitsausstattung zu überarbeiten und sollten gemäß ASR A2.3 und anerkannter Praxis mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Für Betreuungskunden übernimmt das Büro diese Fristenüberwachung automatisch.

Was kosten die Leistungen?

Das Ingenieurbüro SiBraG arbeitet mit transparenten Preisen und veröffentlicht zu jeder Leistung die Preisfaktoren – bei Plänen sind das vor allem Objektgröße und die Qualität der vorhandenen Grundrisse (CAD, PDF, Papier oder Aufmaß nötig), bei der laufenden Betreuung Mitarbeiterzahl, Objektart und Betreuungsumfang. Konkrete „ab“-Preise finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten. Ihr persönliches Angebot erhalten Sie nach Ihrer Anfrage bei Vorliegen aller notwendigen Informationen in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?

Der direkteste Weg zum Angebot ist die schriftliche Anfrage: Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags – bei vollständigen Angaben über die Anfrageformulare und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot. Am schnellsten geht es, wenn Sie vorhandene Unterlagen (Grundrisse, Lageplan, ggf. Altpläne oder das Behördenschreiben) gleich mit hochladen. Telefonisch erreichbar ist das Büro Mo–Fr von 8 bis 16 Uhr.

Sprechen wir über die Sicherheit Ihres Unternehmens

Schildern Sie Ihr Anliegen – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine konkrete Antwort, bei vollständigen Angaben und keinen offenen Fragen direkt mit Preisangebot. Oder fragen Sie gleich einen Termin vor Ort an.

Oder telefonisch: 030 92100161, Mo–Fr 8–16 Uhr